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Freiburg
(ots) - Ab sofort werden Vereine bei der Beschäftigung bezahlter
Trainer und Übungsleiter deutlich entlastet. Über einen sinnvollen
Konsens mit den Sozialversicherungsträgern entfallen innerhalb
folgender Grenzen die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben:
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bei Zahlung einer Aufwandsentschädigung/Vergütung von bis zu
154 Euro zuzüglich einem weiteren Vergütungsbestandteil
von bis zu 325 Euro pro Monat sowie bei
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einem tatsächlichen Einsatz von bis zu 15 Stunden und bei
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Abschluss eines Vertrages mit dem nebenberuflichen Trainer/Übungsleiter
als selbstständigem Auftragnehmer
Das heißt
konkret: Ab sofort kann sich die Kostenbelastung von Sportvereinen
verringern, da die Belastung von 22 % für die Sozialversicherung
bei Vereinbarung eines Beschäftigungsverhältnisses auf 325-Euro-Basis
wegfällt. Damit bleiben selbstständige Tätigkeiten dem Grund
nach bis sogar 479 Euro pro Monat und Trainer/Übungsleiter von
Sozialversicherungsabgaben verschont! Dies gilt jedoch nur,
wenn tatsächlich ein selbstständiges Vertrags- und Beschäftigungsverhältnis
vorliegt; und zwar sowohl nach der Vertragsgestaltung, wie auch
bei der Durchführung der Tätigkeit zugunsten des Vereins.
Gerhard
Geckle, Rechtsanwalt und Herausgeber des führenden Vereins-Handbuchs
"Der Verein", hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Sportbund
einen neuen Mustervertrag erarbeitet, der bereits diese wichtigen
sozialversicherungsrechtlichen Änderungen berücksichtigt. Der
Mustervertrag enthält zudem weitergehende Hinweise und Kommentierungen.
Da er auch von der BfA geprüft und amtlich abgesegnet wurde,
wird dringend empfohlen, diesen neuen Vertrag künftig bei der
Beschäftigung von selbstständigen Übungsleitern bzw. Trainern
einzusetzen.
Bislang
sind ausschließlich Sportvereine oder vergleichbare Körperschaften
die Gewinner dieser Neuregelungen, übrigens unabhängig von der
ausgeübten Sportart. Vereinsexperte Geckle sieht jedoch dringenden
Bedarf, auch beispielsweise Dirigenten oder musikalische Leiter
in den Kreis aufzunehmen und wird sich dafür stark machen: "Die
Gründe für die Erleichterung trifft für alle Vereine zu, die
einen pädagogischen und fachlichen Ausbilder beschäftigen und
bezahlen müssen. Das kann sich genau genommen nicht auf sportliche
Leiter beschränken. Hier muss der Kreis erweitert werden, um
noch mehr Vereine zu entlasten".
Der Mustervertrag
kann zur persönlichen Verwendung bei jedem Landessportbund oder
direkt von der Vereins-Redaktion zum Orga-Handbuch "Der Verein"
bezogen werden. Die Anschrift: WRS Verlag, Chefredaktion "Der
Verein", Fraunhoferstraße 5, 82152 Planegg/München, Tel.: 089/89517-0,
Fax: 089/89517-250. Internet: www.derverein.de, E-Mail: derverein@WRS.de.
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